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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 66/05
§§: GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2, KStG § 14, UmwStG § 2 Abs. 1
Schlagwörter Organschaft, Verschmelzung, Rückwirkung, Auswirkung
Rechtsfrage: Auswirkungen einer rückwirkenden Verschmelzung auf ein bestehendes Organschaftsverhältnis: 1. Endet das Organschaftsverhältnis bei Veräußerung einer 100%-Beteiligung an der Organgesellschaft und anschließender Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung mit dem Verschmelzungsstichtag? - 2. Ist bei einem Übertragungsstichtag, der nicht auf das Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft fällt, ein mit dem Verschmelzungsstichtag endendes Rumpfwirtschaftsjahr für steuerliche Zwecke (Zurechnung des erzielten Einkommens beim Organträger) zu bilden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.05.2005
Vorinstanz/AZ: 6 K 97/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1461
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.12.2005
Erledigungs-Az: I R 66/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 19 84