
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 47/02 |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 2 Abs. 3 Satz 4, EStR 1999 R 197 Abs. 3 |
Schlagwörter | Außerordentliche Einkünfte, Tarif, Mindestbesteuerung, Verlustverrechnung |
Rechtsfrage: | Unterliegen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 nicht mehr die gesamten außerordentlichen Einkünfte der Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 1 EStG, wenn positive außerordentliche Einkünfte und laufende Verluste unterschiedlicher Einkunftsarten vorliegen, weil zwingend eine Verlustverrechnung (§ 2 Abs. 3 Satz 4 EStG) zu erfolgen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 203/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 392 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 14 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.07.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 47/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |