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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 9/21 (BFH)
§§: EStG § 90 Abs. 3 a, EStG § 96 Abs. 1 Satz 1, AO § 37 Abs. 2
Schlagwörter Altersvorsorgezulage, Rückforderung, Fehler
Rechtsfrage: Wie sind Rückforderungsfälle von zu Unrecht gezahlten Altersvorsorgezulagen nach Einführung des § 90 Abs. 3 a EStG ab dem 1.1.2018 zu würdigen? Ist ein Rückgriff auf § 37 Abs. 2 AO weiterhin zulässig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 12.04.2021
Vorinstanz/AZ: 15 K 15171/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 16 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2023
Erledigungs-Az: X R 9/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 15 33