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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 19/97 | 
| §§: | AO 1977 § 171 Abs. 5, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist, Änderungsbescheid, Verwirkung | 
| Rechtsfrage: | War das Finanzamt am Erlaß von Steueränderungsbescheiden nach erfolgter Steuerfahndungs-Prüfung wegen Festsetzungsverjährung oder Verwirkung gehindert: Betrifft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 AO 1977 nur die konkrete Steuer , für die das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, oder ist die Steuerfestsetzungsfrist im Veranlagungszeitraum generell gehemmt ? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 23.01.1997 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 2027/95 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 09.03.1999 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 19/97 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 50 07 | 
