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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 5/05
§§: EStG § 7 Abs. 1 Satz 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, HGB § 89 b
Schlagwörter Abschreibung, Nutzungsdauer, Handelsvertreter, Ausgleichsanspruch, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: Über welchen Zeitraum können Geschäftsbeziehungen eines Handelsvertreters, die dieser zur Ablösung eines Ausgleichsanspruchs (§ 89 b HGB) seines Vorgängers von der zu vertretenen Firma entgeltlich erworben hat, abgeschrieben werden? Handelt es sich um ein geschäftswertähnliches Wirtschaftsgut "Vertreterrecht" i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG oder um ein gesondertes immaterielles Einzelwirtschaftsgut, für das der Abschreibungszeitraum mit fünf Jahren zu schätzen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.06.2004
Vorinstanz/AZ: 3 K 85/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2007
Erledigungs-Az: X R 5/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 34 55