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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 2261/03 (BVerfG) |
| §§: | EStG 1997 § 16 Abs. 3, FGO § 68, FGO § 127 |
| Schlagwörter | Antrag, Streitgegenstand, Unterbrechung, Veräußerungsgewinn, Verpachtung, wesentliche Betriebsgrundlage, Betriebsaufgabe, Betriebsgrundstück, Betriebsunterbrechung, Betriebsvermögen, branchenfremdes Unternehmen |
| Rechtsfrage: | Keine zwangsweise Betriebsaufgabe bei Vermietung des Betriebsgrundstücks eines Großhandels zur branchenfremden Nutzung - Änderung eines angefochtenen Bescheids während des Revisionsverfahrens. - Verfassungsbeschwerde |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 28.08.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | IV R 20/02 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 203 S. 143 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 42 92 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 21.01.2005 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 2261/03 |
| Erledigungs-Vermerk: | in Anhängigkeitsliste ursprüngl. Aktenzeichen: 2 BvR 2231/03 mitgeteilt - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |