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Keine Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR
Kapitel:
Verschiedenes > Besteuerungsverfahren / Verschiedenes
Verschiedenes > Besteuerungsverfahren / Verschiedenes
Fundstellen
-
FG Münster 17.12.2008, 6 K 2187/08
EFG 2009 S. 818
Normen
[AO 1977] § 149 Abs. 1, § 150 Abs. 4
[EStDV] § 60 Abs. 4
[EStG] § 4 Abs. 3, § 25 Abs. 3, § 51 Abs. 1 Nr. 1 a, § 51 Abs. 4
[AO 1977] § 149 Abs. 1, § 150 Abs. 4
[EStDV] § 60 Abs. 4
[EStG] § 4 Abs. 3, § 25 Abs. 3, § 51 Abs. 1 Nr. 1 a, § 51 Abs. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 16.11.2011, SIS 11 39 69, Steuererklärung, Anlage, Einnahmeüberschussrechnung, Rechtsgrundlage
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 16.11.2011, SIS 11 39 69, Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR: 1. § 60 Abs. 4 EStDV stellt eine wirksame Rechtsgrundlage für die Pfli...
Fachaufsätze
- LIT 01 79 53 T. Lühn, BB 22/2009 S. 1172: Für Vorlage des amtlichen Vordrucks "EÜR" gibt es keine gesetzliche Grundlage - Praxisfolgen des Urteils ...

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