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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 53/09 (BFH) |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Änderung, Grobes Verschulden, Nachträgliche Tatsache |
Rechtsfrage: | Mögliche Änderung eines bestandskräftigen Bescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO und Berücksichtigung von Beiträgen eines Selbständigen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Kein grobes Verschulden, wenn in der Steuererklärung nicht ausdrücklich nach diesem Sachverhalt gefragt wird? Divergenz zu VI R 181/80 (BStBl II 1984, 693) und VI R 17/91 (BStBl II 1993, 80)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 460/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.2011 |
Erledigungs-Az: | X R 53/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 06 57 |