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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX B 149/98
§§: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 33
Schlagwörter Vermietung, Fahrtkosten, Behinderter, Begleitperson, Ehegatte, Kur, außergewöhnliche Belastung
Rechtsfrage: Sind die Fahrtkosten zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes mit 0,25 DM/km oder mit 0,96 DM/km anzusetzen? - Sind Aufwendungen des zu 100 % Schwerbehinderten für seine Ehefrau als Begleiterin auf einer von ihm durchgeführten Kur nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, weil die Notwendigkeit einer Begleitperson nicht ausreichend nachgewiesen ist?
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 16.09.1998
Vorinstanz/AZ: 6 K 1956/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.04.1999
Erledigungs-Az: IX B 149/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 51 69