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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 50/10 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5, HGB § 246, HGB § 249, HGB § 250, HGB § 252
Schlagwörter Passive Rechnungsabgrenzung, Rückstellung, Mietvertrag, PKW
Rechtsfrage: Darf die Klägerin aufgrund eines sog. Mehrkomponentengeschäftes (hier: Mietvertrag über ein Fahrzeug mit Fahrzeugrestwertauskehrung) einen Passivposten in Höhe des an den Mieter auszukehrenden Fahrzeugrestwertes in der Bilanz bilden, soweit dieser den kalkulierten Fahrzeugrestwert übersteigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 28.05.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 4384/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 03 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.09.2011
Erledigungs-Az: I R 50/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 39 39