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Unzulässigkeit einer Antragsveranlagung nach Ergehen eines bestandskräftig gewordenen (geschätzten) Einkommensteuerbescheids

Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
  1. FG des Saarlandes 14.12.2004, 2 K 218/02
Normen
[AO 1977] § 129, § 172, § 173
[EStG] § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 1, § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 22.05.2006, SIS 06 37 16, Antragsveranlagung, Zweijahresfrist, Bestandskraft, Neue Tatsache, grobes Verschulden
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 22.5.2006, SIS 06 37 16, Arbeitnehmer, keine Antragsveranlagung nach Veranlagung von Amts wegen: § 46 EStG enthält keine Rechtsgru...
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