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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 68/04 |
§§: | EStG § 34 Abs. 1 Satz 2, EStG § 24 a, StEntlG 1999/2000/2002, EStG § 14 |
Schlagwörter | Außerordentliche Einkünfte, Fünftelregelung, Altersentlastungsbetrag, Landwirtschaft, Forstwirtschaft |
Rechtsfrage: | Sind bei der Berechnung der ermäßigten Einkommensteuer für außerordentliche Einkünfte gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 die außerordentlichen Einkünfte (hier: Veräußerungsgewinn bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft) um den anteilig auf sie entfallenden Altersentlastungsbetrag zu kürzen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 872/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 09 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2005 |
Erledigungs-Az: | IV R 68/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 15 04 |