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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 49/05
§§: HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Rückstellung, Ungewisse Verbindlichkeit
Rechtsfrage: Stellen Aufwendungen für die flüssigkeitsundurchlässige Fahrbahnabdichtung an einer Tankstelle Herstellungsaufwand für eine Betriebsvorrichtung Bodenbefestigung oder Erhaltungsaufwendungen (mit der Folge der Bildung von Rückstellungen) dar? - Zu welchem Zeitpunkt können Rückstellungen für Aufwendungen bei Tankstellen für eine sog. Gaspendelung, die gemäß 21. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BlmSchV21) vom 7. Oktober 1992 (BGBl I 1992, 1730) bis spätestens 31.12.1997 bzw. 31.12.1998 erforderlich wurde, gebildet werden ? Wann ist die Verpflichtung zur Nachrüstung als rechtlich entstanden anzusehen und kommt es für die Bildung der Rückstellung auch auf den Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung an? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.06.2005
Vorinstanz/AZ: 6 K 2749/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 39 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2007
Erledigungs-Az: IV R 85/05
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 85/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 18 25