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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 55/03
§§: EStG § 10 Abs. 3, EStG § 32, EStG § 32 a, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1
Schlagwörter Vorsorgeaufwendungen, Höchstbetrag, Verfassungsmäßigkeit, Haushaltsfreibetrag, Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag, Existenzminimum
Rechtsfrage: Ist das Existenzminimum eines Alleinerziehenden mit 2 Kindern, der unter Zugrundelegung des Nettoerwerbseinkommens Anspruch auf Sozialhilfe hätte, in den Jahren 1996 und 1997 aufgrund einer zu weitgehenden Beschränkung des Sonderausgabenabzugs und zu niedriger Kinder-, Haushalts- und Grundfreibeträge nicht ausreichend von der Steuer freigestellt? Verletzung von Art. 1 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 12.12.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 1359/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFg 2003 S. 1559
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 01 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2004
Erledigungs-Az: III R 55/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 26 69