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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 69/00 |
§§: | BewG § 10, BewG § 95 Abs. 1, BewG § 109 Abs. 1 |
Schlagwörter | Teilwert, Schiff, Restwert, Veräußerungserlös |
Rechtsfrage: | Ermittlung des Teilwerts eines Seeschiffes. - Ist Teilwert eines am Bewertungsstichtag steuerrechtlich noch nicht voll abgeschriebenen Seeschiffes, das kurz nach dem Bewertungsstichtag veräußert wurde, nicht der Restwert (Buchwert am Bewertungsstichtag) entsprechend den Seeschifffahrts-Richtlinien (SeeSchiffR) der OFD Hamburg, sondern ein Schätzwert zwischen Buchwert und höherem Veräußerungserlös. Liegt überdies ein Verstoß gegen die Selbstbindung der Finanzverwaltung vor, weil sie die von ihr aufgestellten Richtlinien nicht anwendet (Abschnitt 51 Abs. 5 VStR). - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 02.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 248/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 76 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.03.2002 |
Erledigungs-Az: | II R 69/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |