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Berücksichtigung von Vermögen bei der Opfergrenze nach § 33 a Abs. 1 EStG

Kapitel:
Privatbereich > Unterhaltsleistung
Fundstellen
  1. Niedersächsisches FG 19.02.2015, 16 K 10187/14
Normen
[BGB] § 1601, § 1602, § 1603
[EStG 2009] § 33 a Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 28.04.2016, SIS 16 15 20, Opfergrenze, Leistungsfähigkeit, Vermögen, Rücklage, Nachzahlung, Unterhalt, Kind, Veranlagungszeitraum
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