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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 5/07 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 2 Abs. 3, UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. f |
Schlagwörter | Steuerbarkeit, Steuerfreiheit, Personenvereinigung, Genossenschaft, Wettbewerbsverzerrung, Wettbewerb, EG, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Eine eingetragene Genossenschaft, ein Zusammenschluss von Betriebskrankenkassen, betreut ihre Mitglieder mit Datenverarbeitungs- und Organisationsdienstleistungen sowie mit Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Kann die eingetragene Genossenschaft als Arbeitsgemeinschaft i.S. des § 219 Abs. 1 SGB V einem Hoheitsträger gleichgestellt und die Umsätze als nicht steuerbare Umsätze behandelt werden oder kommt eine Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f Richtlinie 77/388/EWG (Steuerfreiheit von Dienstleistungen, die Personenzusammenschlüsse ausführen, wenn die zusammengeschlossenen Personen Tätigkeiten ausüben, die von der Steuer befreit sind und keine Wettbewerbsverzerrungen vorliegen) in Betracht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3327/02 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 21 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.04.2009 |
Erledigungs-Az: | V R 5/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 28 48 |