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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 79/00 |
| §§: | AO 1977 § 328 Abs. 1, AO 1977 § 329, AO 1977 § 5, AO 1977 § 90 |
| Schlagwörter | Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung, Verwirkung, Ermessensentscheidung |
| Rechtsfrage: | Ist von Verwirkung auszugehen, wenn Einsprüche gegen Zwangsgeldandrohungen und -festsetzungen mehrere Jahre nicht bearbeitet werden? Ist neues Vorbringen im Klageverfahren vom FG nicht zu berücksichtigen, wenn der Einspruch nicht begründet worden ist? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Bremen |
| Vorinstanz/Datum: | 29.08.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 00 249 K 2 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1224 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 69 72 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.05.2001 |
| Erledigungs-Az: | VII R 79/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 77 09 |