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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 52/13 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, EStG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 c, KStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Betrieb gewerblicher Art, Kapitalertragsteuer, Provision, Bürgschaft
Rechtsfrage: Sind Sondervergütungen - hier Avalprovisionen für die Übernahme einer Bürgschaft - Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft, die als Gewinn eines einzigen nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG anzusehen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.06.2013
Vorinstanz/AZ: 6 K 2867/11 KE, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 1509
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 23 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.03.2015
Erledigungs-Az: I R 52/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 20 50