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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 3/02
§§: EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, FGO § 74
Schlagwörter Spekulationsgewinn, Optionsscheine
Rechtsfrage: 1. Verstößt unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 27.6.1991 2 BvR 1493/99 (BStBl II 1991, 654) zur Zinsbesteuerung die Besteuerung von Spekulationsgewinnen nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG gegen den Gleichheitsgrundsatz ? 2. Sind bis einschließlich 1998 im privaten Bereich erzielte Gewinne aus dem An- und Verkauf von Index- und Währungsoptionsscheinen der Besteuerung nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997 zu unterwerfen, obwohl nach ständiger Rechtsprechung und Literaturmeinung das private Differenzgeschäft über nicht lieferbare Gegenstände aufgrund seiner Natur als Spiel keinen einkommensteuerbaren Tatbestand darstellt? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.05.2001
Vorinstanz/AZ: 9 K 606/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 66 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2004
Erledigungs-Az: IX R 3/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 21 94