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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 81/99 |
§§: | AO § 125, EStG § 10 d |
Schlagwörter | Nichtigkeit, Schätzung, Verlustabzug, Körperschaftsteuer |
Rechtsfrage: | Nichtigkeit von bestandskräftigen, auf einer Schätzung wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen beruhenden Körperschaftsteuerbescheiden, wenn die Berechnungsgrundlagen für die festgesetzte Steuer und der festzustellende Verlustabzug nicht dargelegt sind? |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.04.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1424/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.1999 |
Erledigungs-Az: | I B 81/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |