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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 61/10 (BFH) |
| §§: | AO § 89 Abs. 3, AO § 89 Abs. 4, AO § 89 Abs. 5, GG Art. 20 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Verbindliche Auskunft, Gebühr, Verfassungsmäßigkeit |
| Rechtsfrage: | Ist die Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft nach § 89 AO dem Grunde und der Höhe nach verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 01.07.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 722/08 S |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 34 12 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 30.03.2011 |
| Erledigungs-Az: | I R 61/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 13 59 |