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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 48/14 (BFH) |
§§: | KStG § 27 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, EStG § 43 Abs. 1, AO § 164 |
Schlagwörter | Rückzahlung, Einlagekonto, Steuerfreiheit, Kapitalertragsteuer |
Rechtsfrage: | Entfaltet ein Feststellungsbescheid i.S. des § 27 Abs. 2 KStG über die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG auch für die Anteilseigner materiell-rechtliche Bindungswirkung? Scheidet im Streitfall eine steuerfreie Kapitalrückzahlung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG aus, weil bei fehlender bzw. nachgereichter Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG der Betrag der Einlagenrückgewähr gemäß § 27 Abs. 5 KStG als mit 0 EUR bescheinigt gilt und war die Klägerin demnach zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet, obwohl der Feststellungsbescheid bei Vorlage der Bescheinigung noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.07.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1338/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 26 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.11.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 48/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |