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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-25/11 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 19, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, Abs. 5
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Beihilfe, Portugal, Vorsteuerabzug, Pro-rata-Satz
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 23 des CIVA (Código do imposto sobre o valor acrescentado) mit Art. 17 Abs. 2 und 5 sowie Art. 19 der RL 77/388/EWG vereinbar? - 2. Falls diese Frage bejaht wird, ist es mit Art. 17 Abs. 2 und 5 sowie Art. 19 der genannten Richtlinie vereinbar, wenn aufgrund von für den betreffenden Bereich gewährten nicht besteuerten Beihilfen ("Inputs") gemäß Art. 23 des CIVA ein bestimmter Pro-rata-Satz für den Abzug der Mehrwertsteuer festgelegt wird, die von Steuerpflichtigen, die - und sei es durch tatsächliche Zuordnung - lediglich steuerpflichtige Tätigkeiten durchführen, entrichtet wird?
Vorinstanz: vorgehend Supremo Tribunal Administrativo (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 103 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.02.2012
Erledigungs-Az: Rs C-25/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 04 43