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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 3/14 (BFH) |
§§: | EStG § 5 a Abs. 4, EStG § 5 a Abs. 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Tonnagebesteuerung, Unterschiedsbetrag, Teilwert, Anteilsveräußerung, Antragsfrist |
Rechtsfrage: | Ist bei der Feststellung des Unterschiedsbetrages für das von einer Ein-Schiffs-Gesellschaft betriebene Seeschiff anlässlich des Übergangs zur Tonnagesteuer die Veräußerung eines Anteils an der Schifffahrtsgesellschaft zu berücksichtigen, die in der Zeit zwischen dem Feststellungszeitpunkt und der Stellung des Antrags auf Gewinnermittlung nach der Tonnage erfolgt ist? Ist der Antrag im Streitfall innerhalb der Antragsfrist des § 5 a Abs. 3 EStG gestellt worden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.12.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 100/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 330 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 03 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.08.2017 |
Erledigungs-Az: | IV R 3/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 16 47 |