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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 6/08 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 3 Satz 5, EStG § 10 Abs. 4 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Vorsorgeaufwendungen, Höchstbetrag, Verfassung
Rechtsfrage: Abzug von Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz bei Arbeitnehmern: Verfassungswidrigkeit der vollständigen Kürzung der nur zu 60 v.H. begünstigten Vorsorgeaufwendungen um den Arbeitgeberanteil und des gekürzten Höchstbetrages bei Arbeitnehmern von nur 1500 EUR im Hinblick auf die in voller Höhe zu versteuernden späteren Alterseinkünfte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 01.08.2007
Vorinstanz/AZ: VII 51/2006
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 26 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.11.2009
Erledigungs-Az: X R 6/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 00 40