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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 14/15 (BFH) |
§§: | GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, GrStG § 3 Abs. 1 Satz 2, GrStG § 3 Abs. 1 Satz 3, BewG § 92 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Grundsteuer, Steuerbefreiung, Erbbaurecht, Rückübertragung |
Rechtsfrage: | Befreiung von der Grundsteuer im Rahmen einer sog. Öffentlich-Privaten-Partnerschaft - Anwendbarkeit von § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG: Sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von der Grundsteuer im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft für ein Erbbaurecht, das sich auf ein zu Schulzwecken genutztes Gebäude bezieht, gegeben? Ist der Heimfall des Erbbaurechts gesetzlich geregelt und mit der Voraussetzung der Rückübertragung in § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1513/11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.09.2017 |
Erledigungs-Az: | II R 14/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 21 87 |