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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 37/11 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 |
Schlagwörter | Dauerschuldzinsen, Verbindlichkeit |
Rechtsfrage: | In welchem Umfang und unter welchen weiteren Voraussetzungen genügt allein die tatsächliche Verwendung und spätere Rückzahlung überlassener Gelder ohne Vorliegen gesonderter Vereinbarungen, um von im gewöhnlichen Verkehr entstandenen laufenden Verbindlichkeiten (und keinen sog. Dauerschulden) auszugehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 31.01.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1523/05 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 21 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 37/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 13 52 |