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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 58/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
Schlagwörter Schuldzinsen, Darlehenszinsen, Darlehen
Rechtsfrage: Schuldzinsenabzug bei Anschaffung eines Wohn- und Praxisgebäudes - Setzt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Zuordnung der Schuldzinsen bei Darlehen für die Anschaffung teilweise vermieteter und teilweise selbst genutzter Gebäude die Zuordnungsentscheidung die Deckungsgleichheit von Teilanschaffungskosten und Darlehensbetrag voraus (hier: Versagung des vollen Schuldzinsenabzugs und Aufteilung der Schuldzinsen nach dem Nutzflächenverhältnis wegen fehlender Übereinstimmung von Darlehenssumme (206.000 DM) und Teilanschaffungskosten für vermietete Praxisräume (179.600 DM)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.09.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 10521/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 02 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.03.2005
Erledigungs-Az: IX R 58/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 25 28