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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 10/14 (BFH) |
§§: | GewStG § 7 Satz 1, GewStG § 9 Nr. 3, GewStG § 9 Nr. 8, AStG § 10 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, AEUV Art. 63 |
Schlagwörter | Gewerbeertrag, Hinzurechnung, Gleichheitsgrundsatz, Kapitalverkehrsfreiheit, Ausland |
Rechtsfrage: | Ist der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG als Teil der gewerblichen Einkünfte einer inländischen, an einer ausländischen Zwischengesellschaft beteiligten Gesellschaft als Teil des Gewerbeertrages bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages einzubeziehen? Widerspricht die gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrages dem Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer? Verstoß gegen den grundrechtlichen Gleichheitssatz und die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 28.11.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 2513/12 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 05 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.03.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 10/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 10 18 |