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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 7/19 (BFH)
§§: AO § 172 Abs. 1 Satz 3, AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 25 Abs. 3
Schlagwörter Schlichte Änderung, Steuererklärung, Schätzungsbescheid
Rechtsfrage: Reicht eine innerhalb der Klagefrist eingereichte Berechnung der Besteuerungsgrundlagen mittels DATEV-Programms für eine Änderung eines Schätzungsbescheids nach § 172 Abs. 1 Satz 3 AO aus oder ist zur Konkretisierung des Antrags die vollständige und unterschriebene Steuererklärung fristgerecht einzureichen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.04.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 120/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 10 95
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision