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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 86/04 |
§§: | EStG § 8 Abs. 2 Satz 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, LStR Abschn 31 Abs. 7 Nr. 2 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeug, Überlassung, Privatnutzung, Fahrtenbuch |
Rechtsfrage: | Liegt ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG auch dann vor, wenn es keine Angaben über den Tachostand zu Beginn der betrieblichen oder privaten Fahrten enthält und sich der Reisezweck und die Geschäftspartner nur aus ergänzenden Aufzeichnungen der Reisekostenabrechnungen ergeben? Führen Mängel eines Fahrtenbuches zwingend zur Anwendung der 1 v.H.-Regelung oder ist auf der Grundlage der vorhandenen Aufzeichnungen eine Schätzung des betrieblichen und privaten Kostenanteils möglich? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 05.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 4247/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 350 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 10 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2006 |
Erledigungs-Az: | VI R 86/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |