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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 51/99
§§: AO § 69 Abs. 1 Satz 1, AO § 34 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter GmbH-Geschäftsführer, Steuerschulden, einstweiliger Rechtsschutz
Rechtsfrage: Verletzt der Geschäftsführer einer GmbH seine steuerlichen Pflichten i.S. von § 34 Abs. 1 AO im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zahlung der Steuerschuld(en) bei Fälligkeit nur dann und nur solange nicht, als er die der GmbH eingeräumten Möglichkeiten einstweiligen Rechtsschutzes ausschöpft?
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 26.11.1998
Vorinstanz/AZ: 4 97 257 K 1
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 518
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 18 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.05.2000
Erledigungs-Az: I B 51/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet