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Zuwendungen Dritter als Arbeitslohn, Lohnsteuerabzug bei Vorteilsgewährung durch Dritte, Erkennbarkeit als Voraussetzung für die Pflicht zur Einbehaltung der Lohnsteuer
Kapitel:
Unternehmensbereich > Lohnsteuer > Arbeitslohn
Unternehmensbereich > Lohnsteuer > Arbeitslohn
Fundstellen
-
FG München 26.06.2009, 8 K 307/07
EFG 2009 S. 1749
LEXinform 5232346
Normen
[EStG 2002] § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 1 Satz 1, § 38 Abs. 1 Satz 3, § 38 Abs. 3 Satz 1
[EStG 2002] § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 1 Satz 1, § 38 Abs. 1 Satz 3, § 38 Abs. 3 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 20.05.2010, SIS 10 20 98, Abschlussgebühr, Bausparkasse, Dritter, Verzicht, Geldwerter Vorteil, Arbeitslohn
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 20.5.2010, SIS 10 20 98, Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein Arbeitslohn: 1. Der Umstand, das...

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