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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1098/08 (BVerfG)
§§: EStG 1997 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d, EStG 1997 § 50 Abs. 5 Satz 1, EStG 1997 § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3, EStG 1997 § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, AO § 233 a, KStG 1996 § 2 Nr. 1, KStG 1996 § 49 Abs. 1, EGVtr Art. 59, EGVtr Art. 60, EG Art. 49, EG Art. 50, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Ausland, Beschränkte Steuerpflicht, Inländische Einkünfte, Steuerabzug, Quellensteuer, Erstattung, Zinsen, Verzinsung, Gemeinschaftsrecht, Dienstleistungsfreiheit
Rechtsfrage: Keine Verzinsung der Erstattung von Abzugssteuern nach § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 1997 - Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 18.09.2007
Vorinstanz/AZ: I R 15/05
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 219 S. 1
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 10 83
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 03.09.2009
Erledigungs-Az: 1 BvR 1098/08
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 12 72