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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1935/04 (BVerfG) |
§§: | EStG 1997 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, EStG 1997 § 23 Abs. 3 Satz 4, AO 1977 § 363 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Privates Veräußerungsgeschäft, Aufhebung, Einspruchsentscheidung, Einspruch, Isolierte Aufhebung, Isolierte Rechtsbehelfsentscheidung, Ruhen des Verfahrens, Spekulation, Verlustausgleich, Verlust, Wertpapier |
Rechtsfrage: | Isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Keine Berücksichtigung von Spekulationsverlusten der Jahre 1997 und 1998 - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 14.07.2004 |
Vorinstanz/AZ: | IX R 13/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 206 S. 316 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 35 31 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2006 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1935/04 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |