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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 87/03
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2
Schlagwörter Lebensversicherung, Zinsen, Kapitaleinkünfte
Rechtsfrage: Sind Zinsen aus einer weiter laufenden Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf von zwölf Jahren nach Vertragsschluss "zu dem laufenden Vertrag" ausgezahlt werden, nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG steuerpflichtig (entsprechend BMF-Schreiben in BStBl I 1979, 592, Tz. 1.3) oder in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG steuerfrei? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.09.2003
Vorinstanz/AZ: 10 K 4981/00 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1784
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 51 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.10.2005
Erledigungs-Az: VIII R 87/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 09 17