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Nichtannahmebeschluss, erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl. der Ausweitung der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen durch § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000, Willkürverbot als Grenze des gesetzgeberischen Ermessens, keine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG durch Besteuerung des Wertzuwachses, durch Absenkung der Beteiligungsgrenze von 10 % auf 1 % sowie durch Differenzierung zwischen Beteiligungen unterhalb und oberhalb der 1 %-Grenze

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
  1. BVerfG 06.01.2023, 2 BvR 364/13 (ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230106.2bvr036413)
Normen
[BVerfGG] § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92
[EStG i.d.F. des StSenkG 2000] § 17 Abs. 1 Satz 1
[EStG i.d.F. des StSenkG 2001/2002]
[GG] Art. 3 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: BFH, 24.10.2012, SIS 13 02 25, Wesentliche Beteiligung, Veräußerungsgewinn, Gleichheit
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