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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 28/98
§§: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 2, BewG § 9
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Erwerb von Todes wegen, Vermächtnis, Geld, Grund und Boden, Abfindung
Rechtsfrage: Bewertung eines Verschaffungsvermächtnisses: Ist Vermächtnisgegenstand ein bestimmter Geldbetrag oder eine Wohnung zu einem bestimmten Verkehrswert eines zum Nachlaß gehörenden Mehrfamilienhauses und Bewertung des Vermächtnisgegenstandes mit dem gemeinen Wert oder dem erhöhten anteiligen Einheitswert des Grundstücks?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.12.1997
Vorinstanz/AZ: 9 K 4526/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.12.2000
Erledigungs-Az: II R 28/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 64 29