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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 39/98
§§: InvZulG § 6 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 19 Abs. 3, AO 1977 § 19 Abs. 4, AO 1977 § 25
Schlagwörter Zuständigkeit, Antragstellung, Finanzamt, Feststellung, Wohnsitz
Rechtsfrage: Rechtzeitiger Eingang des Investitionszulagenantrags beim Feststellungsfinanzamt und verspätete Weiterleitung an das Wohnsitzfinanzamt? Oder ist das Feststellungs-FA gem. § 25 AO 1977 i.V.m. § 19 Abs. 3 AO 1977 auch für die Einkommensteuer zuständig, so daß rechtzeitige Antragstellung vorliegt?- Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 27.06.1996
Vorinstanz/AZ: IV 231/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.09.2000
Erledigungs-Az: III R 39/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 03 66