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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 33/03 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Liebhaberei, Verlust, Gewinnerzielungsabsicht |
Rechtsfrage: | Steuerliche Berücksichtigung andauernder hoher gewerblicher Verluste (Vertrieb von Wasserfahrzeugen mit Zubehör und Ersatzteilen sowie Tauchsportartikeln u.a.) oder Liebhaberei: Ist eine Gewinnerzielungsabsicht zu bejahen, weil es sich bei dem Gegenstand des Unternehmens um eine typische gewerbliche Tätigkeit handelt und anderweitige hohe Einkünfte (Steuerersparnis durch Verlustausgleich) kein persönliches Motiv für die Annahme einer Liebhaberei sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 2467/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 50 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.07.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 33/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 39 54 |