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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 273/01
§§: GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, EStG § 26 Abs. 1 Satz 1, EStG § 32 a Abs. 1, EStG § 26 Abs. 5
Schlagwörter Splittingtarif, Ehegatten, Zusammenleben, Verfassung
Rechtsfrage: Ist es verfassungsgemäß, dass die Anwendung des Splittingtarifs auf zusammenlebende Ehegatten beschränkt ist?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.10.2001
Vorinstanz/AZ: 18 K 4187/00 L
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 84 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.02.2004
Erledigungs-Az: VI B 273/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig