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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 22/04 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Nutzungsrecht, Nießbrauch, Einkünftezurechnung, Vermietung, Zurechnung |
Rechtsfrage: | Einkünftezurechnung bei obligatorischen Nutzungsrechten: Zurechnung der Einkünfte aus der Vermietung eines Grundstücks bei den bürgerlich-rechtlichen Eigentümern oder der Mutter dieser Eigentümer aufgrund eines unentgeltlich übertragenen obligatorischen Nießbrauchsrechts? Unter welchen Voraussetzungen erreicht bei einem lediglich schuldrechtlichen Nutzungsrecht der Nutzungsberechtigte die Vermieterstellung? Kein nach außen Auftreten der Nießbrauchsberechtigten gegenüber den Altmietern als Vermieterin, mit der Folge, dass es an der tatsächlichen Durchführung des übertragenen Nießbrauchsrechts mangelt, wenn mit den Mietern weder Vereinbarungen über einen Wechsel des Vertragspartners in den jeweiligen Mietverhältnissen getroffen noch diese über den Vermieterwechsel informiert worden sind? Ist als Nachweis der tatsächlichen Durchführung des Nießbrauchs ausreichend, dass die Mieterträge auf ein Konto der Nießbraucherin geflossen sind und sie von diesem Konto private Ausgaben bestritten hat? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 25.07.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 8529/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 36 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.04.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 22/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 41 40 |