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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 15/04
§§: EStG § 33 b Abs. 5 Satz 1, EStG § 1 Abs. 3, EStR R 194 Abs. 3, AO 1977 § 8
Schlagwörter Behinderter, Pauschbetrag, Übertragung, Unbeschränkte Steuerpflicht, Wohnsitz
Rechtsfrage: Kann der Behinderten-Pauschbetrag entsprechend R 194 Abs. 3 EStR 1998 nur dann auf den inländischen Elternteil übertragen werden, wenn das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines EU/EWR-Mitgliedsstaates hat (hier: die behinderte Tochter lebt bei der Mutter in der Tschechischen Republik)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.02.2004
Vorinstanz/AZ: 5 K 2096/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 23 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.06.2005
Erledigungs-Az: III R 15/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 39 62