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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 9/00
§§: AO 1977 § 174 Abs 3, AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 129
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Grundlagenbescheid
Rechtsfrage: Durfte das FA, wenn es bei der Auswertung eines Feststellungsbescheids -betreffend freiberufliche Einkünfte aus einer GbR-Beteiligung-- durch Verwendung einer falschen Kennziffer bei der Datenverarbeitung die Einkünfte aus der GbR erfasst, dafür aber die bisher angesetzten freiberuflichen Einkünfte aus dem Einzelunternehmen des Klägers gelöscht hat, den bestandskräftig gewordenen Änderungsbescheid später nach § 174 Abs. 3 AO 1977 ändern (und den Gewinn aus dem Einzelunternehmen wieder erfassen)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 08.12.1999
Vorinstanz/AZ: 1 K 3087/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 247
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 51 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.02.2001
Erledigungs-Az: IV R 9/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 67 06