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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 51/96 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12, BewG § 16, WEG § 31 |
Schlagwörter | Mittelbare Grundstücksschenkung, Geld, Erwerb, Dauerwohnrecht, Fremder Grund und Boden |
Rechtsfrage: | Sind für Geldzuwendungen der Eltern an ihren Sohn die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung anzuwenden, wenn damit Um- und Ausbaumaßnahmen am Wohngebäude der Schwiegermutter des Sohnes (Kläger) gegen Einräumung eines ihm zustehenden lebenslangen Wohnrechts (§ 31 WEG) finanziert werden? Sofern keine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegt, erfolgt dann der steuerrechtliche Ansatz der Geldzuwendung zum Nominalwert oder mit dem auf den Steuerwert des Wohnrechts (§ 16 BewG) begrenzten Betrag? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 29.08.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 253/90 Erb |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 51/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 20 06 |