Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 56/16 (BFH)
§§: KStG § 37 Abs. 5, KStG § 37 Abs. 7 Satz 1, UmwStG § 4 Abs. 2 Satz 1, GewStG § 7 Satz 1
Schlagwörter Formwechselnde Umwandlung, Körperschaftsteuerguthaben, Personengesellschaft, Gewinn
Rechtsfrage: Ist bei der Klägerin, einer GmbH & Co. KG, nach formwechselnder Umwandlung der Ertrag aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens gewinnerhöhend zu berücksichtigen oder ist § 37 Abs. 7 Satz 1 KStG analog auch nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.06.2016
Vorinstanz/AZ: 15 K 3894/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 22 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2018
Erledigungs-Az: I R 56/16
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 66