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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 74/02
§§: AO § 171 Abs. 10, AO § 227
Schlagwörter Billigkeitsmaßnahme, Erlass, Einkommensteuer, Verlustmitteilung, Festsetzungsfrist, Verjährung
Rechtsfrage: Ist die Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn die Verlustmitteilung nicht innerhalb der Festsetzungsfrist zu den betreffenden Einkommensteuerakten gelangt ist?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 25.04.2002
Vorinstanz/AZ: 14 K 114/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1072
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.02.2003
Erledigungs-Az: X B 74/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 24 52