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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 3/04 |
§§: | AO 1977 § 227, AO 1977 § 233 a |
Schlagwörter | Erlass, Zinsen, Nachforderung, Sachliche Unbilligkeit |
Rechtsfrage: | Ist die Finanzbehörde aus sachlichen Billigkeitsgründen stets zum Erlass von Nachforderungszinsen verpflichtet, die auf einer abweichenden zeitlichen Zurechnung von Gewinnbestandteilen beruhen, soweit der Steuerpflichtige die Nachzahlungsbeträge durch Vorauszahlungen auf einen späteren Veranlagungszeitraum (VZ) bereits geleistet hat, es für die korrespondierende Steuererstattung für diesen VZ wegen der Karenzfrist des § 233 a Abs. 2 Satz 1 AO 1977 aber nicht zur Festsetzung von Erstattungszinsen kommt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 330/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 20 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2005 |
Erledigungs-Az: | X R 3/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 03 80 |