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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 57/09 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b
Schlagwörter Bewirtungskosten, Nachweis, Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung
Rechtsfrage: Anforderungen an den Nachweis von Bewirtungsaufwendungen: Genügen ordnungsgemäße Eigenbelege des Steuerpflichtigen (i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) auch für Nicht-Kleinbetragsrechnungen, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnungen, jedoch ohne ordnungsgemäße Rechnung nachgewiesen wird? - Nur begrenzter Abzug des häuslichen Arbeitszimmers (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 EStG), weil ein prägender Teil der Tätigkeit außer Haus ausgeübt wurde (Exportberatung, Vermittlung von Maschinen und Anlagen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.12.2009
Vorinstanz/AZ: 11 K 1093/07 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 633
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.04.2012
Erledigungs-Az: X R 57/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 24 00