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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 20/17 (BFH) |
§§: | EStG § 26, EStG § 26 a, EStG § 26 b, EStG § 26 c, FGO § 60 |
Schlagwörter | Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung, Getrennte Veranlagung, Beiladung, Ehegatten |
Rechtsfrage: | 1. Nach welchen Kriterien ist zu entscheiden, ob ein Einzelveranlagungsbescheid oder ein auf getrennter Veranlagung (jetzt: Einzelveranlagung von Ehegatten) beruhender Bescheid ergangen ist? - 2. Wann ist im Zusammenhang mit einer Zusammenveranlagung (oder überhaupt im Zusammenhang mit der Wahl der Veranlagungsart) notwendig beizuladen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.05.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4262/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 22 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2018 |
Erledigungs-Az: | III R 20/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 15 72 |