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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 75/06 |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Freiberufler, Beratender Betriebswirt, Ingenieur, Gewerbebetrieb |
Rechtsfrage: | Erzielt eine Mitunternehmerschaft, die Dritten gegenüber durch die entsprechend qualifizierten Mitunternehmer freiberufliche Leistungen erbringt, auch dann Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn ein Mitunternehmer zwar als Diplom-Kaufmann oder Diplom-Volkswirt die Qualifikation eines Freiberuflers hat, aber nicht beratend gegenüber Dritten tätig ist, sondern beratende Aufgaben oder Managementaufgaben innerhalb der Mitunternehmerschaft erbringt? Anwendung der Abfärbewirkung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | V 324/2004 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 14 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.2008 |
Erledigungs-Az: | VIII R 75/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |